Gleichstellungsbeauftragte

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 118 Abs. 2 BV)

Information, Beratung, Unterstützung und Gespräch zu Gleichstellungsthemen der Geschlechter können Beschäftigte unserer Schule HIER erhalten.

Darüber hinaus lade ich auch Schülerinnen und Schüler ein, sich an mich zu wenden, wenn sie eine Ansprechpartnerin suchen, der sie vertrauen können. Ich helfe gerne dabei, das Problem zu formulieren und die richtige Hilfe zu finden.