Krankmeldungen

Schild am Altbau-Eingang|||| Schild am Altbau-Eingang|||| Bild: Ramona Stonner||||

Ist Ihr Kind aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so benachrichtigen Sie die Schule dringend über das Elternportal oder telefonisch vor Unterrichtsbeginn (0821/324 -1611 oder -1612).

Diese Benachrichtigung erfolgt
• entweder täglich erneut,
• oder am ersten Tag unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit.

Sollte sich die Erkrankung länger als angegeben hinziehen, bitten wir um eine erneute Benachrichtigung; diese allein genügt aber nicht! Bei Wiederbesuch der Schule ist eine Bestätigung über die Dauer der Erkrankung vorzulegen.

Die Bestätigung über die Abwesenheit bzw. Krankheit ist im Sekretariat und pdf HIER erhältlich.
Bei Erkrankungen, die länger als 10 Schultage (in der Oberstufe: 7 Tage = 5 Schultage) dauern, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Jeder Schüler, der mit einer Unterrichtsbefreiung die Schule vorzeitig verlässt, meldet sich vorher im Sekretariat ab und trägt sich in eine dort aufliegende Liste ein.

Auch für ein Fernbleiben vom Nachmittagsunterricht (z. B. Sportunterricht) ist grundsätzlich eine vorherige Befreiung im Sekretariat. Sollte in besonderen Ausnahmefällen ein Schüler während der Mittagspause zuhause erkranken, ist unbedingt eine sofortige telefonische Mitteilung notwendig.

Eine durch Krankheit bedingte länger währende, wesentliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kann nur dann berücksichtigt werden, wenn der Schule darüber rechtzeitig während der Beeinträchtigung ein schulärztliches Attest vorgelegt wird.

Die schulärztliche Betreuung hat Frau Dr. Thoms übernommen. Sie ist beim Gesundheitsamt Augsburg, Hoher Weg 8, Tel. 324-2045 zu erreichen. Sprechstunde ist montags von 14.00 bis 15.00 Uhr. In Notfällen kann auch an den übrigen Wochentagen mit Frau Dr. Thoms telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Wenn eine Unterrichtsbefreiung vorhersehbar ist (z. B. nicht verschiebbarer Arzttermin, Familienangelegenheit, Fahrprüfung), ist im Voraus rechtzeitig über das Infoportal durch die Eltern ein Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Diese kann nur in dringenden Ausnahmefällen gewährt werden. Insbesondere sollten während der Unterrichtszeit keine mittel- oder langfristig zu planenden Arzt- oder Zahnarzttermine wahrgenommen werden. Reise- oder Urlaubstermine können nicht als Begründung für eine Beurlaubung angesehen werden.

Alle diese Regelungen gelten auch für die Schüler, die die Offene Ganztagsschule von 13.10 – 16.10 Uhr besuchen.

Erklärvideos: So geht die Krankmeldung bzw. die Beurlaubung

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Für Heimatverbundene: Augschburgerisch

Formulare

pdf Antrag auf Unterrichtsbefreiung bzw. Beurlaubung

pdf Bestätigung über die Krankheit bzw. Abwesenheit

 

Bilder: flaticon - Roundicons