Hausordnung

Außenansicht des Altbaus Außenansicht des Altbaus Bild: Ramona Stonner

1. Vor Unterrichtsbeginn

a) Die Schüler erscheinen so rechtzeitig, dass der Unterricht um 8.00 Uhr pünktlich beginnen kann.

b) Auswärtigen Schülern, die vor 7.30 Uhr zur Schule kommen, steht bis 7.45 Uhr die Mensa zum Aufenthalt zur Verfügung.

c) Andere Schüler halten sich bis 7.45 Uhr im Pausenhof Altbau und im Kreuzgang auf. Das Betreten der Parkplätze ist verboten. Auch die Hallschule darf nicht vor 7.45 Uhr betreten werden.

d) Die Klassenräume werden ausschließlich von der für die jeweilige Unterrichtsstunde zuständigen Lehrkraft aufgeschlossen.

e) Da die Schüler sich bis dahin auf den Gängen aufhalten müssen, kommt der Pünktlichkeit der Lehrkraft besondere Bedeutung zu.

f) Kommen Schüler, deren Unterricht nicht um 8.00 Uhr beginnt, zu früh, so halten sie sich mit Rücksicht auf den laufenden Unterricht in der Mensa auf. Die Oberstufe hat zusätzlich einen eigenen Aufenthaltsraum im Erdgeschoss des Altbaus.

2. Stundenwechsel

a) Die Schüler halten sich nur dann im Klassenzimmer auf, wenn eine Lehrkraft anwesend ist.

b) Bei einem Raumwechsel gehen sie ohne Verzug und Lärm möglichst geschlossen zum vorgesehenen Unterrichtsraum.

c) Beim Wechsel vom Altbau in den Neubau wird für die Schüler der Unterstufe empfohlen, die Unterführung zu benutzen.

d) Am Ende einer jeden Stunde wird die Tafel gereinigt. Eingesetzte Medien sind auszuschalten und an ihren angestammten Platz zu stellen. Wurde die Sitzanordnung geändert, ist der Normalzustand wieder herzustellen.

3. Pausen

a) Alle Schüler verlassen ihre Unterrichtsräume.

b) Die Schüler gehen in den Hof und den Kreuzgang des Altbaus bzw. in den Hof oder das Erdgeschoss des Neubaus.

c) Der Lehrer verlässt als Letzter das Klassenzimmer und sperrt ab.

d) Wegen der Unfallgefahr ist Ballspielen nur in den dafür freigegebenen Räumen erlaubt. Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände verboten.

4. Aufenthaltsraum

Während der Unterrichtszeit am Vormittag und nach Beendigung des Unterrichts stehen als Aufenthaltsraum die Mensa und die Halle zwischen Kapitelsaal und Turnhalle im Erdgeschoss des Altbaus zur Verfügung. Die Oberstufe (10 bis 12) hat zusätzliche Arbeitsräume in der Aula im ersten Stock des Neubaus. Der Aufenthalt in Unterrichtsräumen ist nur im Klassen- bzw. Kursverband und im Rahmen der durch den Stundenplan festgelegten Zeiten gestattet.

5. Unterrichtsschluss

Die Stühle werden am Stundenende auf die Tische gestellt.Der Boden ist ohne Müll und besenrein. Der Lehrer verlässt das Klassenzimmer als Letzter und sperrt ab. Schülern, die die Schule nicht unmittelbar nach dem Vormittagsunterricht verlassen (z. B. wegen mangelnder Verkehrsverbindungen, Nachmittagsunterricht), stehen als Aufenthaltsräume die Mensa sowie die Kicker-Halle zwischen Kapitelsaal und Turnhalle im Erdgeschoss des Altbaus zur Verfügung.

6. Rauchen

Im gesamten Schulbereich ist das Rauchen untersagt. Volljährige Schüler dürfen auf der Oberstufenwiese rauchen.

7. Handy-Nutzung

Schüler dürfen ihr Handy außerhalb der Unterrichtsstunden auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Hallstraße benutzen.

8. Sauberkeit

Das Zusammenleben in einer so großen Schule erfordert die Einhaltung einiger Spielregeln. Jedes Mitglied der Schule muss seinen Beitrag zur Ordnung leisten. Abfall gehört in die Abfallbehälter. Der Raum ist besenrein zu hinterlassen. Müll wird getrennt. Genauere Infos dazu sind in allen Räumen zu finden. Leere Flaschen werden zurückgebracht. Ein Glascontainer steht vor dem Altbau. Pfandflaschen nimmt die Mensa zurück. Stühle werden immer am Stundenende auf die Tische gestellt, damit gewischt werden kann. Die Reinigungskräfte putzen nur, wenn der Raum besenrein und die Stühle hochgestellt sind. Die Fenster sind sicher geschlossen, das Raumlicht ist gelöscht ind alle Thermostate sind auf Stufe 3 gestellt.

9. Parken

Die Benutzung der Pkw-Parkplätze ist nur Bediensteten des Holbein-Gymnasiums gestattet. Wer unbefugt parkt, muss mit einer Anzeige rechnen. Motorrad- und Mopedfahrer dürfen ihr Fahrzeug nur auf dem dafür bestimmten Platz abstellen (vor dem Ostflügel des Altbaus). Fahrräder werden im Fahrradraum des Altbaus abgestellt. Zugang zum Fahrradraum vor 8.00 Uhr durch den Fahrradraum-Eingang an der Hallstraßenseite des Altbaus; nach 8.300 Uhr nur durch den Eingang im Haupttreppenhaus. Die Tore zum Parkplatz am Neubau sind geöffnet von 7 bis 17.15 Uhr (Mo-Do) und am Freitag von 7 bis 16.20 Uhr. Wenn Sie den Parkplatz vor dem Altbau nutzen, sperren Sie bitte die Schranken beim Verlassen ab.

10. Sachbeschädigungen

Sachbeschädigungen müssen umgehend einem Hausmeister gemeldet werden.

11. Fundsachen

Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und dort auch abzuholen.

12. Stundenverschiebungen, Unterrichtsausfall

Abweichungen vom Normalstundenplan werden den Schülern an zwei Infobildschirmen im EG des Altbaus und des Neubaus bekannt gegeben. Jede Klasse ist verpflichtet, sich darüber zu informieren. Ist ein Lehrer spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum, so muss dies umgehend im Lehrerzimmer oder in Raum A131 gemeldet werden.

13. Oberstufenwiese

Volljährige Schüler, die auf dem gepflasterten Areal der Oberstufenwiese rauchen, verlassen den Bereich in einem sauberen Zustand. Dazu wird ein Ordnungsdienst eingerichtet.

14. Gehsteige

Die Gehsteige auf der Hallstraße sind keine Aufenthaltsflächen. Auf Passanten ist Rücksicht zu nehmen.

15. Versicherung, Haftung

Die Schüler sind für die Dauer des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen und für den Schulweg – bei Benutzung des kürzesten Weges – versichert (Schülerunfallversicherung). Schadensfälle bitte sofort im Sekretariat melden (Meldepflicht innerhalb von 3 Tagen nach dem Unfall!). Unfallmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich.
Die Schulordnung legt fest, dass sich die Haftung der Schule nicht auf Verlust oder Beschädigung von Gegenständen erstreckt, die in die Schule mitgebracht werden. Für Schäden, die ein Schüler verursacht, sind der Schüler oder dessen Erziehungsberechtigte verantwortlich.
Wer das Schulgebäude ohne Genehmigung verlässt und zu Schaden kommt oder einen Schaden verursacht, verstößt gegen die Schulordnung und hat i. d. R. keinen Anspruch auf Leistung der Schülerunfallversicherung. Auch wenn Schüler der 11. und 12. Jahrgangsstufe die Schulanlage verlassen, tun sie das auf eigene Gefahr.

16. Benutzerordnung

Die Benutzerordnung in den Informatikräumen, im Mediengarten (A024), im Café (B012), im Theater (A014), in der Digitalwerkstatt (A028 + A029) und in der Mensa sind unbedingt zu beachten.

17. Hallschule

Schüler, die sich in der Hallschule aufhalten, haben die Anweisungen der Schulleitung der Ulrichschule zu befolgen.