Wahlordnung

Der Elternbeirat besteht an allen Schulen mit mehr als 600 Schüler:innen, d. h. auch am Holbein mit seinen ca. 1.100 Schüler:innen, aus zwölf Mitgliedern. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre nach Schulbeginn, spätestens aber bis zum 31. Oktober gewählt.

Die Regelung des Wahlverfahrens ist eine der gesetzlichen Aufgaben des Elternbeirats, der dazu am Holbein die Wahlordnung für den Elternbeirat am Holbein-Gymnasium erlassen hat.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind an der Schule haben; die Erziehungsberechtigten können auch eine andere volljährige Person, die den Schüler:innen tatsächlich erzieht ("Stiefvater", "-mutter") ermächtigen, an der Wahl zum Elternbeirat teilzunehmen und sich wählen zu lassen. Die Tätigkeit im Elternbeirat ist ehrenamtlich und endet mit dem Ablauf der Amtszeit oder dem Ausscheiden des Kindes aus der Schule.

Rolle der Klassenelternsprecher am Gymnasium

Die Wahl des Elternbeirats ist am Gymnasium unabhängig von der Wahl der Klassenelternsprecher. Gewählt wird der Elternbeirat direkt durch die anwesenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler:innen aller Jahrgangsstufen. Die Wahl des Elternbeirats am Gymnasium unterscheidet sich somit in folgenden Punkten von der Wahl des Elternbeirats an der Grund- und der Mittelschule:

  • An der Grund- und der Mittelschule erfolgt der Wahl der Elternbeiräte nicht direkt durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, sondern indirekt über die gewählten Klassenelternsprecher, die entweder zugleich Elternbeiräte sind oder den Elternbeirat an größeren Schulen mit mehr als 9 Klassen aus ihrer Mitte wählen.
  • Am Gymnasium gibt es keine derartige Verknüpfung der Wahl der Elternbeiräte mit der Wahl der Klassenelternsprecher. Eine vorherige Wahl zum Klassensprecher ist am Gymnasium weder für die Ausübung des passiven Wahlrechts (Kandidatur für den Elternbeirat) noch für die Ausübung des aktiven Wahlrechts (Wahl des Elternbeirats) erforderlich.
  • Eine Wahl von Klassenelternsprechern ist am Gymnasium fakultativ. Klassenelternsprecher können hier auf Antrag des Elternbeirats für alle oder einzelne Jahrgangsstufen als Helfer des Elternbeirats gewählt werden. Über das Verfahren der Wahl, die Amtszeit und die Aufgaben von Klassenelternsprechern entscheidet dabei der Elternbeirat.