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„FridaysForFuture“: Wichtige Hinweise zur nächsten Schüler-Demonstration

Engagiert für den Klimaschutz: Demonstration in der Hallstraße im Januar Engagiert für den Klimaschutz: Demonstration in der Hallstraße im Januar Bild: Körner-Wilsdorf

Bundesweit werden seit dem 18. Januar 2019 in verschiedenen Städten sog. „Schülerstreiks“ für eine andere Klimapolitik von Schülerinnen und Schülern organisiert. Initiiert wurde diese Aktion von einer schwedischen Schülerin, die sich für den Klimaschutz engagiert und jeden Freitag die Schule schwänzt, um vor dem schwedischen Reichstag zu protestieren. Auch in der Stadt Augsburg fanden bereits ähnliche Veranstaltungen unter dem Motto „FridaysForFuture“ statt. Die nächste Schüler-Demonstration ist für den kommenden Freitag, den 15. März 2019, von 11.00 – 13.30 Uhr, geplant. Dabei handelt es sich um keine schulische Veranstaltung, folglich besteht bei einer Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler auch kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Da die Veranstaltung während der vormittäglichen Schulzeit stattfindet, wird außerdem auf folgende Punkte hingewiesen:

Nach dem Grundgesetz und der bayerischen Verfassung besteht grundsätzlich das Recht der Versammlungsfreiheit und damit verbunden das Demonstrationsrecht. Auch alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern.

Die Schülerinnen und Schüler haben sich aber so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. 

Daraus ist abzuleiten:

  1. Schülerinnen und Schüler versto­ßen im Falle einer Teilnahme während der Unterrichtszeit gegen ihre Verpflichtung zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts.
  2. Auch eine Befreiung zwecks Teilnahme am „Schülerstreik“ durch die Erziehungsberechtigten oder die Schülerin bzw. den Schüler selbst ist somit nicht zulässig. Ein Fernbleiben würde in jedem Fall unentschuldigt erfolgen.
  3. Den Schülerinnen und Schülern ist es unbenommen, außerhalb der Unterrichtszeit zu demonstrieren.

Im Falle eines unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht am Freitag – auch stundenweise – ist deshalb mit Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen zu rechnen.

Deshalb wird auch der versäumte Unterricht nicht nachgeholt, die Schülerinnen und Schüler müssen sich die versäumten Unterrichtsinhalte bis zur nächsten Unterrichtsstunde selbst aneignen.

Anstehende Termine

30 Apr 2024
17:30 Uhr - 20:00 Uhr
2. Elternsprchabend

Holbeiner Schüler - ein aktiver Haufen

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