An allen Schulen mit Ausnahme der Grundschulen und der Berufsschulen wird ein Schulforum eingerichtet.

Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung) der jeweils gültigen Fassung geregelt. Die notwendige Beförderung wird durch die Stadt Augsburg als Aufgabenträger sichergestellt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen...

Der Vordruck, der vom Schüler ausgefüllt und mit einem aktuellen Lichtbild versehen werden muss, kann im Sekretariat für 1 Euro erworben werden...

In der Folge findet man die Übersicht über die Wahlkurse, die am Holbein-Gymnasium angeboten werden...