Die Hallstraße ist öffentliches Gelände und kein Schulgelände. Da unsere Schüler häufig die Hallstraße überqueren und die Schüler der Oberstufe sich in den Pausen auf der Oberstufenwiese, die ebenfalls öffentliches Gelände ist, aufhalten dürfen, ist ein absolutes Handyverbot in der Praxis nicht umsetzbar...